3. Unterabschnitt Sachliche Erfordernisse
Dem Rechtsträger obliegen die Bereitstellung und Instandhaltung der für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung notwendigen Gebäude und sonstigen Liegenschaften, deren Reinigung, Beleuchtung und Beheizung, die Anschaffung und Instandhaltung der Einrichtung und der Bildungs- und Beschäftigungsmittel, die Deckung des sonstigen Sachaufwandes sowie die Beistellung des zur Betreuung der Gebäude und sonstigen Liegenschaften allenfalls erforderlichen Personals.
