Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige Einsatzmittel

In die Katastrophenschutzpläne sind Unterlagen über sonstige zur Katastrophenabwehr und -bekämpfung wichtige Anlagen, Einrichtungen, Einsatz- und Hilfsmittel aufzunehmen. Insbesondere zählen dazu:

1. Bauhöfe öffentlicher Einrichtungen;

2. Baugeräte öffentlicher Einrichtungen;

3. Hilfszüge der Österreichischen Bundesbahnen;

4. Sondertransport- und Bergeunternehmen;

5. Spezialgeräte privater Unternehmen;

6. Einrichtungen und Personal der Ver- und Entsorgungsbetriebe;

7. Einrichtungen und Personal bestimmter Industriebetriebe;

8. Öffentliche und private Unternehmen für den Personen- und Gütertransport (Kraftwagendienste);

9. Erzeuger- und Handelslager bestimmter für den Katastropheneinsatz erforderlicher Stoffe;

10. Hilfs- und Sozialdienste.