Personenbezogene Daten
(1) Bei allen Personen gemäß bis 7 sind nach Möglichkeit insbesondere folgende Daten zu erfassen:
1. Nach- oder Familienname, Vorname;
2. Berufsadresse und Privatadresse;
3. telefonische Erreichbarkeit;
4. E-Mail Adresse privat und dienstlich.
(2) Kann einem Objekt gemäß bis 4 keine Person zugeordnet werden, ist anzugeben, an wen Not- und Störfälle in der Regel zu melden sind.
(3) Bei Personen gemäß ist zusätzlich die genaue Funktion im Katastrophenfall anzugeben.
(4) Bei Personen gemäß ist zusätzlich anzugeben, welche speziellen Kenntnisse oder welche besondere Ausbildung diese besitzen und welche besonderen Hilfeleistungen erwartet werden können.
