Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lebensnotwendige Güter

Wird durch eine Katastrophe eine Unterbrechung oder Einschränkung der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern verursacht, so kann die Gemeinde die fehlenden lebensnotwendigen Güter, die in der Gemeinde lagern, im unbedingt notwendigen Umfang anfordern.