Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahmen

Für wissenschaftliche Zwecke, Tests und Züchtungsvorhaben kann die Landesregierung Ausnahmen von den in genannten Maßnahmen zulassen, sofern dadurch die Bekämpfung des Kartoffelkrebses nicht beeinträchtigt wird und keine Gefahr einer Ausbreitung dieser Krankheit besteht.