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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 43/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 9 Abs 3 des Kärntner Wirtschaftsförderungsfondsgesetzes (K-WFFG) LGBl Nr 6/1993, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 4/1995, 59/1995, 75/1997, 10/1999 und des Landesverfassungsgesetzes LGBl Nr 86/1996 sowie der Kundmachung LGBl Nr 16/1996, wird verordnet:

Zur Grundlage der Feststellung von Veränderungen des Basiszinssatzes (§ 9 Abs 2 des Kärntner Wirtschaftsförderungsfondsgesetzes) wird der Zinssatz für die Einlagefazilität bestimmt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.