Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gebietliche Sonderregelungen

In den Ortschaften Pörtschach am Wörther See sowie Velden am Wörther See ist in der Zeit von Christi Himmelfahrt bis einschließlich dem 2. Sonntag im September der Verkauf von Waren von Montag bis Freitag bis 22 Uhr zulässig.