5. ABSCHNITT
Ablauf und Auswertung des Objektivierungsverfahrens für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG
1. Unterabschnitt Allgemeines
Geltungsbereich
Der 5. Abschnitt gilt nur für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG.
