Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Unterabschnitt

Modellfunktion Verwaltung/Administration Servicedienste;

Modellfunktionen Infrastruktur Assistenzdienst, Infrastruktur Facharbeiter, Infrastruktur Spezialisierte Facharbeiter

Objektivierungsverfahren

(1) Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung der

a) Modellfunktion Verwaltung/Administration Servicedienste sowie

b) Modellfunktionen Infrastruktur Assistenzdienst, Infrastruktur Facharbeiter und Infrastruktur Spezialisierte Facharbeiter

hat das Objektivierungsverfahren – sofern nicht anzuwenden ist – jedenfalls aus folgenden Verfahrensschritten zu bestehen:

1. Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß und ;

2. Interview gemäß und .

(2) Die Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß Z l und kann durch berufskundlich-psychologische Eignungstests gemäß und ergänzt werden, wenn und soweit sie für die in Betracht kommende Planstelle einen geeigneten Verfahrensschritt darstellen.