3. ABSCHNITT
Ablauf und Auswertung des Objektivierungsverfahrens
1. Unterabschnitt
Modellfunktionen Verwaltung/Administration Fachexperten, Verwaltung/Administration Spezialisten, Verwaltung/Administration Sachbearbeitung;
Modellfunktionen Ärzte (ausgenommen für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG), Gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe (MTD-Berufe) (ausgenommen für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG);
Modellfunktionen Technische Fachexperten, Technische Spezialisten, Technische Sachbearbeitung, Technische Sachbearbeitung Allgemein;
Modellfunktionen IKT Systemberatung, IKT Systementwicklung, IKT Systemadministration und Systembetrieb, IKT Support;
Modellfunktionen Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Fachexperten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Spezialisten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Sachbearbeitung;
Modellfunktionen Pädagogen (an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege) und Erzieher;
Entlohnungsgruppe k 1 im Entlohnungsschema k: Akademischer Dienst (ausgenommen für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG)
Objektivierungsverfahren
(1) Für Bewerber, die sich auf Grund einer Einzelausschreibung um eine freie Planstelle für eine Verwendung der
a) Modellfunktionen Verwaltung/Administration Fachexperten, Verwaltung/Administration Spezialisten, Verwaltung/Administration Sachbearbeitung,
b) Modellfunktionen Ärzte (ausgenommen für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG), Gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe (MTD-Berufe) (ausgenommen für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG),
c) Modellfunktionen Technische Fachexperten, Technische Spezialisten, Technische Sachbearbeitung, Technische Sachbearbeitung Allgemein,
d) Modellfunktionen IKT Systemberatung, IKT Systementwicklung, IKT Systemadministration und Systembetrieb, IKT Support,
e) Modellfunktionen Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Fachexperten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Spezialisten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Sachbearbeitung,
f) Modellfunktionen Pädagogen (an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege) oder Erzieher oder
g) Entlohnungsgruppe k 1 im Entlohnungsschema k: Akademischer Dienst (ausgenommen für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG)
beworben haben, hat das Objektivierungsverfahren – sofern nicht anzuwenden ist – aus folgenden Verfahrensschritten zu bestehen:
1. Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß und ,
2. Interview gemäß und .
(2) Die Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß und kann im Falle einer Einzelausschreibung erforderlichenfalls mit der schriftlichen Arbeit gemäß und oder mit (einem) psychologische(n) Persönlichkeitstest(s) gemäß und oder mit beiden dieser Verfahrensschritte ergänzt werden, wenn und soweit sie für die in Betracht kommende Planstelle (einen) geeignete(n) Verfahrensschritt(e) darstellen.
(3) Für Bewerber, die sich auf Grund einer Sammelausschreibung um freie Planstellen für eine Verwendung der
a) Modellfunktionen Verwaltung/Administration Fachexperten, Verwaltung/Administration Spezialisten, Verwaltung/Administration Sachbearbeitung,
b) Modellfunktionen Ärzte (ausgenommen für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG), Gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe (MTD-Berufe) (ausgenommen für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG),
c) Modellfunktionen Technische Fachexperten, Technische Spezialisten, Technische Sachbearbeitung, Technische Sachbearbeitung Allgemein,
d) Modellfunktionen IKT Systemberatung, IKT Systementwicklung, IKT Systemadministration und Systembetrieb, IKT Support,
e) Modellfunktionen Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Fachexperten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Spezialisten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Sachbearbeitung,
f) Modellfunktionen Pädagogen (an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege) oder Erzieher oder
g) Entlohnungsgruppe k 1 im Entlohnungsschema k: Akademischer Dienst (ausgenommen für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG)
beworben haben, hat das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zu bestehen:
1. Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß und ,
2. Interview gemäß und .
(4) Die Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß und kann im Fall einer Sammelausschreibung erforderlichenfalls mit der schriftlichen Arbeit gemäß und oder mit berufskundlich-psychologischen Eignungstests gemäß und oder mit beiden dieser Verfahrensschritte ergänzt werden, wenn und soweit sie für die in Betracht kommenden Planstellen (einen) geeignete(n) Verfahrensschritt(e) darstellen.
