Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsbereinigung

(1) Alle auf der Stufe von Verordnungen der Landesregierung in Geltung stehenden Rechtsvorschriften, die im Landesgesetzblatt für Kärnten kundgemacht wurden und vor dem 1. Jänner 2000 in Kraft getreten sind, werden – soweit nicht anderes bestimmt – aufgehoben.

(2) Wird eine Rechtsvorschrift gemäß Abs. 1 aufgehoben, so bewirkt dies auch das Außerkrafttreten aller Rechtsvorschriften, durch die sie geändert oder ergänzt wurde, die nach dem 31. Dezember 1999 in Kraft getreten sind.