Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Versteigerungs- und Pachtbedingungen,

Kundmachung der öffentlichen

Versteigerung der Gemeindejagd,

Niederschrift über die Versteigerung

der Gemeindejagd (zu § 28 Abs 10)

Die vom Bürgermeister festzulegenden Versteigerungs- und Pachtbedingungen haben dem Muster der Anlage 3, die Kundmachung der Versteigerung der Gemeindejagd dem Muster der Anlage 4 und die Versteigerungsniederschrift dem Muster der Anlage 5 zu entsprechen.