Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außenanlagen

Sofern eine Grünfläche nach vorzusehen ist, soll diese zusammenhängend gestaltet sein und für den Aufenthalt der Bewohner mit behindertengerechten, rollstuhlgerechten und barrierefreien Wegen und Zugängen sowie Sitzgelegenheiten ausgestattet werden. Entsprechende Sonnenschutzbepflanzungen oder -einrichtungen sind anzubringen.