Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Abschnitt

Pflegeeinrichtungen

Begriff

Pflegeheime und Pflegestationen sind Einrichtungen, die unabhängig vom Alter ihrer Bewohner diesen entsprechend ihren Bedürfnissen die erforderlichen Betreuungs- und Hilfeleistungen während des gesamten Zeitraumes der Aufnahme anbieten. Das tägliche zeitliche Ausmaß der Aufnahme reicht von stundenweisen bis zu dauernden Aufenthalten.