Neuwahlen
Die Landesregierung hat für alle Kärntner Gemeinden Gemeinderatswahlen so auszuschreiben, daß der neugewählte Gemeinderat spätestens am 23. April 1973 einberufen werden kann.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Neuwahlen
Die Landesregierung hat für alle Kärntner Gemeinden Gemeinderatswahlen so auszuschreiben, daß der neugewählte Gemeinderat spätestens am 23. April 1973 einberufen werden kann.