Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Liegenschaften und Bestandverträge

Die Gemeinde, der ein Teil einer anderen Gemeinde angeschlossen wird, ist für den Bereich dieses Gebietes Rechtsnachfolgerin:

a) hinsichtlich des gemeindlichen Liegenschaftenvermögens samt Zubehör und

b) hinsichtlich der von der früheren Gemeinde abgeschlossenen Bestandverträge.