Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Seeboden

(1) Die Gemeinde Lieserhofen und die Gemeinde Seeboden werden zur Gemeinde Seeboden vereinigt.

(2) Die Gemeinde Seeboden ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens und der Gemeinde Lieserhofen.