Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Delllach im Drautal

Der Gemeinde Delllach im Drautal wird jener Teil der Gemeinde Berg im Drautal angeschlossen, der nordwestlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1 und 791/1 (BdStr.), KG Goppelsberg, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Draßnitzdorf und Goppelsberg, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 1, 2 und 4/1, alle KG Goppelsberg, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 4/1 und 791/1 (BdStr.), KG Goppelsberg, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Draßnitzdorf und Goppelsberg.