Winklern
(1) Die Marktgemeinde Winklern und die Gemeinde Mörtschach werden zur Marktgemeinde Winklern vereinigt.
(2) Die Marktgemeinde Winklern ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens und der Gemeinde Mörtschach.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Winklern
(1) Die Marktgemeinde Winklern und die Gemeinde Mörtschach werden zur Marktgemeinde Winklern vereinigt.
(2) Die Marktgemeinde Winklern ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens und der Gemeinde Mörtschach.