Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Winklern

(1) Die Marktgemeinde Winklern und die Gemeinde Mörtschach werden zur Marktgemeinde Winklern vereinigt.

(2) Die Marktgemeinde Winklern ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens und der Gemeinde Mörtschach.