Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Metnitz

(1) Die Marktgemeinde Metnitz in dem sich aus ergebenden Gebietsumfang und die Marktgemeinde Grades werden zur Marktgemeinde Metnitz vereinigt.

(2) Die Marktgemeinde Metnitz ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens und der Marktgemeinde Grades.