Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Feistritz im Rosental

(1) Die Gemeinde Feistritz im Rosental und die Gemeinde Weizelsdorf in dem sich aus ergebenden Gebietsumfang werden zur Gemeinde Feistritz im Rosental vereinigt.

(2) Die Gemeinde Feistritz im Rosental ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens und der Gemeinde Weizelsdorf.