Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Verordnung dient der Erhaltung:

1. der besonderen landschaftlichen Schönheit des aus dem Zentrum der Stadt Salzburg weithin sichtbar aufragenden Kapuzinerberges mit strukturiertem Wald und Felsabhängen;

2. des besonderen Erlebnis- und Erholungswertes des den Landschaftscharakter prägenden Berges mit dealpin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sowie kulturhistorischen Besonderheiten.