Hauptstück G
Bundesweit einheitlicher, systematischer Bewertungsprozess für ausgewählte Arzneispezialitäten
Einrichtung eines Bewertungsboards
. Zur Bewertung des Einsatzes ausgewählter hochpreisiger und spezialisierter Arzneispezialitäten im intramuralen Bereich oder an der Nahtstelle zwischen extra- und intramuralem Bereich hat die/der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin/Bundesminister ein nationales Bewertungsboard einzurichten. Für die Kostentragung des Bewertungsboards einschließlich der Geschäftsstelle () durch den Bund gilt .
