. Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.
Beachte: Grundsatzbestimmung
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.
Beachte: Grundsatzbestimmung