Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

(1) Die Maut beträgt bei einmaliger Benützung (Hin- und Rückfahrt) für

a) Krafträder 2,- Euro

b) Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen 6,- Euro

c) Omnibusse 10,- Euro

d) Wohnmobile 10,- Euro.

(2) Die Maut beträgt für Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen im Sinn des Abs. 1 lit b bei Lösung eines Mautkartenblockes für die zehnmalige Benützung des Kaiserbachtalweges (Hin- und Rückfahrt) 40,- Euro. Der Mautkartenblock ist nicht übertragbar.