Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verordnungsermächtigung zur Anzeigepflicht

Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung eine Anzeigepflicht des Abgabenschuldners für jede Änderung des Abgabengegenstandes zu normieren.