Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Recht auf Information

. Der/die Dienstgeber/in hat sicherzustellen, dass Nachtdienstnehmer/innen über wichtige Betriebsgeschehnisse, die die Interessen der Nachtdienstnehmer/innen berühren, informiert werden.