Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übernahme von Nutzungsrechten im Fall

der Zwangsversteigerung

Nutzungsrechte müssen im Fall der Zwangsversteigerung der verpflichteten Liegenschaft ohne Rücksicht auf ihren bücherlichen Rang vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot übernommen werden.