Ablösung von Gegenleistungen
Die in den Regulierungsurkunden festgelegten Gegenleistungen der Eigentümer der berechtigten Liegenschaften sind im Fall der Ablösung des Nutzungsrechtes unter sinngemäßer Anwendung des in Geld abzulösen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Ablösung von Gegenleistungen
Die in den Regulierungsurkunden festgelegten Gegenleistungen der Eigentümer der berechtigten Liegenschaften sind im Fall der Ablösung des Nutzungsrechtes unter sinngemäßer Anwendung des in Geld abzulösen.