Regulierung
Die Bestimmungen des 2. Abschnittes gelten, sofern eine Regulierung noch nicht stattgefunden hat, sinngemäß auch für die Regulierung von Nutzungsrechten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Regulierung
Die Bestimmungen des 2. Abschnittes gelten, sofern eine Regulierung noch nicht stattgefunden hat, sinngemäß auch für die Regulierung von Nutzungsrechten.