1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Ziel des Gesetzes
Ziel dieses Gesetzes ist es, im Land Kärnten Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft zu unterstützen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Ziel des Gesetzes
Ziel dieses Gesetzes ist es, im Land Kärnten Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft zu unterstützen.