4. Abschnitt Behörde und Aufsicht
Behörde
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt Behörde und Aufsicht
Behörde
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.