1. Abschnitt Allgemeines
Ziel
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für einen auf Qualität ausgerichteten Weinbau in Kärnten zu schaffen und zu erhalten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt Allgemeines
Ziel
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für einen auf Qualität ausgerichteten Weinbau in Kärnten zu schaffen und zu erhalten.