Rechtsgeschäfte mit den Mitgliedern der Organe
Die Landesregierung ist befugt, den Fonds bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit den Mitgliedern des Vorstandes – ausgenommen den Abschluss eines Anstellungsvertrages – und den Mitgliedern des Kuratoriums sowie bei Rechtsstreitigkeiten des Fonds gegen diese zu vertreten.
