11. Abschnitt
Abgabenbefreiung
Befreiung von der Entrichtung
landesgesetzlich geregelter Abgaben
Die Anstalt ist von der Entrichtung aller landesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
11. Abschnitt
Abgabenbefreiung
Befreiung von der Entrichtung
landesgesetzlich geregelter Abgaben
Die Anstalt ist von der Entrichtung aller landesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.