Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

10. Abschnitt

Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte

Mitwirkung der Landesregierung bei der

Besorgung der Aufgaben der Anstalt

Der Genehmigung der Landesregierung bedürfen

a) die Zusammenfassung von Ausbildungsveranstaltungen zu einem Ausbildungslehrgang (),

b) die Zusammenfassung von Ausbildungsveranstaltungen für Führungskräfte zu einem Führungskräftelehrgang (),

c) der Stellenplan (),

d) der Voranschlag und die Änderung des Voranschlages (),

e) die Haushaltsordnung () sowie

f) der Jahresabschluß ().