10. Abschnitt
Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte
Mitwirkung der Landesregierung bei der
Besorgung der Aufgaben der Anstalt
Der Genehmigung der Landesregierung bedürfen
a) die Zusammenfassung von Ausbildungsveranstaltungen zu einem Ausbildungslehrgang (),
b) die Zusammenfassung von Ausbildungsveranstaltungen für Führungskräfte zu einem Führungskräftelehrgang (),
c) der Stellenplan (),
d) der Voranschlag und die Änderung des Voranschlages (),
e) die Haushaltsordnung () sowie
f) der Jahresabschluß ().
