Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Räumliche und sachliche Ausstattung

der Anstalt

Die Landesregierung hat den Aufwand für die räumliche und sachliche Ausstattung der Anstalt, der zur ordnungsgemäßen Besorgung der ihr zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist, aus Mitteln des Landes zu tragen.