Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Für die Anerkennung der besonderen Erfordernisse nach und Abs. 8 von Personen, die über Berufsqualifikationen im Sinne des bis 4 des Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetzes (K-BQAG) verfügen, gelten die Bestimmungen des K-BQAG.