Leitungsbefugnisse gegenüber den
Bediensteten der Anstalt
Die Bediensteten der Anstalt unterstehen bei der Besorgung der ihnen zugewiesenen Aufgaben dem Direktor ( und Abs 4) sowie im Rahmen der inneren Organisation der Anstalt ihren jeweiligen Vorgesetzten und sind an deren Weisungen gebunden.
