Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leitungsbefugnisse gegenüber den

Bediensteten der Anstalt

Die Bediensteten der Anstalt unterstehen bei der Besorgung der ihnen zugewiesenen Aufgaben dem Direktor ( und Abs 4) sowie im Rahmen der inneren Organisation der Anstalt ihren jeweiligen Vorgesetzten und sind an deren Weisungen gebunden.