Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stadtwappen und Stadtsiegel

(1) Das Stadtwappen zeigt im Dreieckschild im gelben Feld einen nach rechts gerichteten schwarzen Adlerfang; der oben abgerundete Schenkel ist nach links gefiedert und die kräftigen Krallen sitzen auf einem aus der Schildspitze aufragenden schwarzen Felsen auf.

(2) Das Stadtsiegel enthält das Stadtwappen mit der Umschrift “Stadt Villach”; es ist einfärbig.

(3) Das Recht zur Führung des Stadtwappens haben die Verwaltungsstellen der Stadt und diejenigen, denen es verliehen worden ist.