Übergangsbestimmungen
Der Beitrag der Gemeinden nach beträgt für das Jahr 1997 20 Prozent und für das Jahr 1998 25 Prozent.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen
Der Beitrag der Gemeinden nach beträgt für das Jahr 1997 20 Prozent und für das Jahr 1998 25 Prozent.