Kundmachung des Ergebnisses
Die Landesregierung hat das Ergebnis der Volksabstimmung unter Angabe der Zahl der mit "Ja" und "Nein" abgegebenen gültigen Stimmen im Landesgesetzblatt kundzumachen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Kundmachung des Ergebnisses
Die Landesregierung hat das Ergebnis der Volksabstimmung unter Angabe der Zahl der mit "Ja" und "Nein" abgegebenen gültigen Stimmen im Landesgesetzblatt kundzumachen.