Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kundmachung des Ergebnisses

Die Landesregierung hat das Ergebnis der Volksabstimmung unter Angabe der Zahl der mit "Ja" und "Nein" abgegebenen gültigen Stimmen im Landesgesetzblatt kundzumachen.