6. Abschnitt Sonstige Maßnahmen der Beweisaufnahme
Schriftliche Äußerungen
Auskunftspersonen können jederzeit zur schriftlichen Äußerung eingeladen werden.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
6. Abschnitt Sonstige Maßnahmen der Beweisaufnahme
Schriftliche Äußerungen
Auskunftspersonen können jederzeit zur schriftlichen Äußerung eingeladen werden.