Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Bestandsaufnahme und Raumforschung

Die Landesregierung hat im Sinne einer Raumforschung die für die überörtliche Raumordnung bedeutsamen Gegebenheiten zu erheben (überörtliche Bestandsaufnahme). Die Gemeinden haben im Sinne einer Raumforschung die für die örtliche Raumplanung bedeutsamen Gegebenheiten zu erheben (örtliche Bestandsaufnahme).