Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Ziel des Gesetzes

Die Ziele dieses Gesetzes sind:

a) Maßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur und der regionalen Sicherheitsinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen,

b) die Kärntner Gemeinden bei der Verwirklichung der Ziele der örtlichen Raumplanung zu unterstützen.

c) die Kärntner Gemeinden und Schulgemeindeverbände bei der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen) zu unterstützen,

d) die räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft in den Kärntner Gemeinden zu schaffen und zu verbessern,

e) die Kärntner Gemeinden bei der Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden zu unterstützen,

f) die Kärntner Gemeinden bei der Umsetzung kommunaler Hochbauvorhaben zu unterstützen,

g) den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen,

h) die Kärntner Gemeinden bei der Neuanschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen zu unterstützen.