Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tätigkeitsbericht

Der (Die) Patientenanwalt (-anwältin) hat jährlich einen Bericht über seine (ihre) Tätigkeit und die hiebei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und der Landesregierung vorzulegen. Die Landesregierung hat den Bericht dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.