Zielbestimmung
Ziel dieser Verordnung ist die Ermöglichung des beschleunigten Ausbaus der Gewinnung erneuerbarer Energie aus Sonnenkraft zur Erzeugung von Elektrizität unter Wahrung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung nach § 2 K-ROG 2021.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Zielbestimmung
Ziel dieser Verordnung ist die Ermöglichung des beschleunigten Ausbaus der Gewinnung erneuerbarer Energie aus Sonnenkraft zur Erzeugung von Elektrizität unter Wahrung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung nach § 2 K-ROG 2021.