Ausmaß des Todesfallbeitrages
Der Todesfallbeitrag beträgt 150 Prozent des jeweiligen Gehaltes eines Beamten des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausmaß des Todesfallbeitrages
Der Todesfallbeitrag beträgt 150 Prozent des jeweiligen Gehaltes eines Beamten des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V.