Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausmaß des Todesfallbeitrages

Der Todesfallbeitrag beträgt 150 Prozent des jeweiligen Gehaltes eines Beamten des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V.