Unterabschnitt E
Versorgungsbezug des hinterbliebenen eingetragenen Partners
Eingetragene Partnerschaften
, 13 bis 19, 23 bis 25 sind auf hinterbliebene eingetragene Partner und eingetragene Partnerschaften sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Unterabschnitt E
Versorgungsbezug des hinterbliebenen eingetragenen Partners
Eingetragene Partnerschaften
, 13 bis 19, 23 bis 25 sind auf hinterbliebene eingetragene Partner und eingetragene Partnerschaften sinngemäß anzuwenden.