Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterabschnitt E

Versorgungsbezug des hinterbliebenen eingetragenen Partners

Eingetragene Partnerschaften

, 13 bis 19, 23 bis 25 sind auf hinterbliebene eingetragene Partner und eingetragene Partnerschaften sinngemäß anzuwenden.