Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.